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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen und Antworten für eine erfolgreiche Einreichung Ihres Gesuchs

  • Gesuche können von natürlichen Personen in sozialen oder gesundheitlichen Notlagen sowie von gemeinnützigen Organisationen und Projekten in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesellschaft eingereicht werden.

  • Die Stiftungsräte treffen ihre Entscheide zwei Mal jährlich. Die Sitzungen finden jeweils im Frühjahr und im Spätsommer statt.

    Zwei Entscheidungsrunden pro Kalenderjahr

    • Erste Runde (Ende Juni)
      Einsendeschluss: Ende März

    • Zweite Runde (Ende Oktober)
      Einsendeschluss: Ende August

     

    Ein nach Ende März eingereichtes Gesuch wird in der Regel erst in der zweiten Entscheidungsrunde behandelt. Entsprechend kann sich die Wartezeit verlängern.

  • 1. Gesuch einreichen

    Erfassen Sie Ihre Angaben im Formular und beschreiben Sie Ihr Anliegen strukturiert, damit eine fundierte und effiziente Prüfung Ihres Gesuchs möglich ist.

    2. Unterlagen einreichen

    Laden Sie alle erforderlichen Dokumente direkt hoch, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und den Prüfprozess zu beschleunigen.

    3. Prüfung und Bewertung

    Ihr Gesuch wird sorgfältig geprüft und anhand klarer Kriterien bewertet, bevor es dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird.

    4. Entscheid

    Ihr Gesuch wird sorgfältig geprüft und anhand klarer Kriterien bewertet, bevor es dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird.

    5. Gutsprache und Vergütung

    Nach positiver Entscheidung wird die Unterstützung gemäss den definierten Konditionen zugesprochen und innerhalb von 30 Tagen ausbezahlt.

  • Die Stiftung unterstützt Projekte und Anliegen in den Bereichen soziale Unterstützung, Gesundheit, Bildung sowie Kunst und Kultur im öffentlichen Interesse.

  • Die genaue Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie im Gesuch in den letzten beiden Schritten. Dort werden Sie durch die Anforderungen geführt.

  • Nicht alle Gesuche können berücksichtigt werden. Jedes Anliegen wird sorgfältig geprüft und individuell beurteilt.

    Eine Unterstützung erfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks und der verfügbaren Mittel.

  • Ihr Gesuch wird sorgfältig geprüft und anhand der Stiftungsgrundsätze bewertet. Anschliessend wird es dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen. Je nach Zeitpunkt der Einreichung kann die Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

    Weitere Informationen zu den Entscheidungsfristen finden Sie unter der Frage „Gibt es feste Fristen?“.

  • Nach einem positiven Entscheid wird der bewilligte Betrag in der Regel per Überweisung auf das im Gesuch angegebene Konto ausbezahlt.

    Die Auszahlung erfolgt zweckgebunden und gemäss den festgelegten Bedingungen.

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